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DARC Ortsverband Forchheim B26

Hinweise zur Erlangung von Amateurfunk-Zeugnissen

Diverses

AFU-Kurse in Nuernberg bei DF0BB / OV Nuernberg Sued (B11)

AFU-Klasse E:      15.03.2008 / 10:00 Uhr (Unverbindliche Infoveranstaltung)
29.03.2008 / 10:00 Uhr (Kursbeginn)
Ort:                           Clubstation der Eisenbahnfunkamateure DF0BB in Nuernberg
Termine:                 Samstags, 10:00-12:00 Uhr
Einweisung:           Ueber DB0UN auf 145.650 MHz oder Telefon 01520 / 7123730
Voraussetzung:     Motivation und Interesse
Siehe auch:            www.df0bb.de
Hinweis:                 Gasthoerer und Spaeteinsteiger bei den Kursen sowie Besucher
der Clubstation sind uns zu jeder Zeit herzlich willkommen.
Am Samstag, 26.04.2008 findet aufgrund des AFU-Marktes in
Neumarkt kein AFU-kurs bei DF0BB statt.

Info:                          Eckhard Kraus, DH1NEK (B11) / Kursleiter bei DF0BB

Geaenderte Regelungen fuer Amateurfunkpruefungen

Seit dem 1. Februar 2007 gelten geaenderte Regelungen fuer die Amateurfunkpruefungen. Darauf weist die Bundesnetzagentur (BNetzA) in ihrem Amtsblatt 2/2007 hin.

Die Aenderungen betreffen in erster Linie die Pruefungsinhalte. Diese wurden ueberarbeitet und in neuen Fragenkatalogen zusammengestellt.

Die Amateurfunk-Pruefungen gliedern sich nach wie vor in drei Teile:

- Technische Kenntnisse
- Betriebliche Kenntnisse
- Kenntnisse von Vorschriften

Die Pruefungen fuer die Amateurfunkzeugnisklassen E und A unterscheiden sich kuenftig nur im Pruefungsteil "Technische Kenntnisse". Fuer die Pruefungsteile "Betriebliche Kenntnisse" und "Kenntnisse von Vorschriften" gelten in Zukunft gleiche Anforderungen fuer beide Amateurfunkklassen - dafuer gibt es einen neuen gemeinsamen Fragenkatalog.

Der neue Fragenkatalog "Technische Kenntnisse" fuer die Klasse E kann im Internet unter www.bundesnetzagentur.de/media/archive/7637.pdf abgerufen
werden. Der neue Fragenkatalog "Technische Kenntnisse" fuer die Klasse A ist noch nicht fertiggestellt. Deshalb wird in diesem Pruefungsteil der Klasse A bis zum 31. Mai 2007 noch nach dem alten Fragenkatalog geprueft (dieser steht nicht im Internet zur Verfuegung).

Der neue gemeinsame Fragenkatalog "Betriebliche Kenntnisse" und "Kenntnisse von Vorschriften" fuer die Klassen E und A ist im Internet unter www.bundesnetzagentur.de/media/archive/7830.pdf zu finden. Der "alte" Fragenkatalog der Klasse 3, der noch im Internet zu finden ist, wird seit dem 31. Januar 2007 nicht mehr verwendet.

Bei der Amateurfunkpruefung stehen fuer jeden Pruefungsteil 60 Minuten zur Verfuegung. In dieser Zeit muessen jeweils 34 Fragen im Multiple-Choice-(Ankreuz-)Verfahren beantwortet werden. Jede richtig beantwortete Frage wird mit 3 Punkten gewertet. (Ausnahme: "Technische Kenntnisse" der Klasse A:
90 Minuten, 51 Fragen, 2 Punkte je Frage). In jedem Pruefungsteil sind also maximal 102 Punkte erreichbar.

Die Pruefung gilt als bestanden, wenn in jedem Pruefungsteil mindestens 75 der 102 moeglichen Punkte erreicht werden. Wenn ein Bewerber in einem Pruefungsteil nur 69 bis 74 Punkte erreicht, kann er muendlich nachgeprueft werden.

Funkamateure der Klasse E (bzw. der alten Klasse 3), die auf die Klasse A "aufstocken" wollen, muessen nur den Pruefungsteil "Technische Kenntnisse" der Klasse A ablegen.

An den Pruefungsgebuehren hat sich nichts geaendert. Die Erteilung eines Amateurfunkzeugnisses nach bestandener Pruefung kostet 70 Euro fuer die Klasse E bzw. 100 Euro fuer die Klasse A (ab dem Jahre 2008: 80 Euro bzw. 110 Euro). Hinzu kommen 55 Euro fuer die Zulassung zum Amateurfunkdienst und die Zuteilung eines Rufzeichens (ab 2008: 70 Euro).

Freiwillige Zusatzpruefung fuer Morsetelegrafie

Die Morsetelegrafie gehoert immer noch zu den beliebten Betriebsarten des Amateurfunkdienstes. Des weiteren ist die ITU-Richtlinie mit der Verpflichtung zur Morsetelegrafie noch nicht weltweit ausser Kraft gesetzt. Die Bundesnetz-
agentur fuer Elektrizitaet, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen bietet deshalb fuer Interessenten weiterhin die freiwillige Zusatzpruefung fuer Morsetelegrafie an.

Die Anschriften fuer alle BNetzA-Aussenstellen und weitere umfangreiche Informationen und Formulare finden sich unter http://www.bundesnetzagentur.de
Suchbegriff: Amateurfunkdienst

Die Pruefung besteht aus der Hoeraufnahme und der Handabgabe von Morsezeichen. Die Hoeraufnahme und Handabgabe von Morsezeichen beschraenkt sich auf folgende Zeichen:

- Buchstaben des Alphabets A - Z ohne Umlaute
- Ziffern 0 - 9
- Verkehrszeichen
Spruchanfang "ka"
Spruchende "ar" oder "+"
Verkehrsende "sk"
- Sonstige Zeichen
Trennung "="
Fragezeichen "?"
Bruchstrich "/"
Punkt ".";
Komma ","

Ein Pruefungsteilnehmer muss die Fertigkeiten nachweisen, Texte in offener Sprache sowie Gruppen von Buchstaben, Ziffern und Zeichen nach dem internationalen Morsealphabet abzugeben und aufzunehmen. Der Pruefungstext besteht aus
simuliertem Amateurfunkbetrieb, darin enthalten sind Rufzeichen, Q-Schluessel, amateurfunkuebliche Abkuerzungen, Ziffern, deutscher Klartext und Satzzeichen.

Bei der Hoeraufnahme der Morsezeichen wird ein gleichzeitiges Niederschreiben des Klartextes in gut lesbarer Handschrift gefordert. Das Mitschreiben der
Punkte und Striche des Morsecodes mit anschliessender Uebersetzung in Klartext kann bei der Pruefung nicht akzeptiert werden.

Es gelten die folgenden Bedingungen:
Morsegeschwindigkeit von mindestens 25 Zeichen pro Minute,
Dauer mindestens 3 Minuten, hoechstens 4 Fehler.

Bei der Handabgabe eines Pruefungstextes in Morsezeichen ist die Verwendung einer Morsetaste, mit der mechanisch oder elektronisch die Morsezeichen per Handabgabe erzeugt werden, zulaessig. Nicht zulaessig sind Einrichtungen, die
das Erzeugen von Morsezeichen ohne aktive Kenntnis des Morsecodes zulassen. Bei der Morseabgabe ist die Benutzung von Mithoereinrichtungen erlaubt.

Fuer die Handabgabe gelten folgende Bedingungen:
Morsegeschwindigkeit mit mindestens 25 Zeichen proMinute,
Dauer laengstens 3 Minuten, hoechstens 4 nicht korrigierte Fehler.

Bei der freiwilligen Zusatzpruefung sind folgende
Geschwindigkeits- und Pausenmodi moeglich:

- Tempo 25 BpM nach Farnsworth-Methode
(Zeichengeschwindigkeit ca. 45 BpM mit
verlaengerten Pausen)

- Tempo 25 BpM Standard
(Zeichengeschwindigkeit und Pausen gemaess
ITU-T Empfehlung F.1)

- Tempo 60 BpM Standard
(Zeichengeschwindigkeit und Pausen gemaess
ITU-T Empfehlung F.1)

BpM = Buchstaben/Zeichen pro Minute

Fragenkataloge der BNetzA

Die von der BNetzA Mainz herausgegebenen Fragenkataloge mit Musterfragen
zu den Amateurfunkpruefungen koennen bezogen werden werden von:

Bundesnetzagentur Aussenstelle Erfurt,
Druckschriftenversand / Herr Reimann, DL4ARI
Zeppelinstrasse 16 Telefon: 0361 / 7398-272
99096 Erfurt Telefax: 0361 / 7398-180

E-Mail: druckschriften.versand@bnetza.de

Im Internet sind als PDF-Dokument erhaeltlich:

- Fragenkatalog Klasse E (Technische Kentnisse)
www.bundesnetzagentur.de/media/archive/7637.pdf

- Fragenkatalog Klasse A (Technische Kentnisse)
www.bundesnetzagentur.de/media/archive/9014.pdf

- Fragenkatalog Klasse A+E (Betriebliche Kentnisse und Vorschriften)
www.bundesnetzagentur.de/media/archive/7830.pdf

- Anmeldeformular zur fachlichen Pruefung fuer Funkamateure
www.bundesnetzagentur.de/media/archive/2655.pdf

Anschrift der Bundesnetzagentur Nuernberg

Bundesnetzagentur Nuernberg
z.H. Herrn Dipl.-Ing. Reinhard Kaehler, DK2RK
Breslauer Strasse 396
90471 Nuernberg

Telefon: 0911 / 9804-211
Telefax: 0911 / 9804-180

Sachbearbeiterinnen fuer den Amateurfunk:

Frau Dagmar Grecksch
Telefon: 0911 / 9804-280

Frau Gudrun Salomon
Telefon: 0911 / 9804-281

Frau Katja Ross
Telefon: 0911 / 9804-283

Die Nachweise ortsfester Amateurfunkstellen nach Paragraph 9
der BEMFV (Selbsterklaerung) sind wie folgt zu versenden:

Bereich Mittelfranken:

BNetzA Fulda
Markwardstrasse 27-29
36039 Fulda
Telefon: 0661 / 9730-0

Bereich Unterfranken:

BNetzA Landshut
Liebigstrasse 3
84030 Landshut
Telefon: 0871 / 9721-0

Bereich Oberfranken:

BNetzA Regensburg
Am Gewerbepark A15
93059 Regensburg

Telefon: 0941 / 4626-0
Telefax: 0941 / 4626-180