Navigation
DARC Ortsverband Forchheim B26

Verbändeanhörung zum Umweltgesetzbuch

Diverses

Bei der Anhörung der Verbände am 19.06.2008 im Bundesumweltministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit trugen die RTA-Vorsitzende Dr. Walter Schlink, DL3OAP, und die RTA-Geschäftsführerin Christina Hildebrandt, DO1JUR, die in der Stellungnahme vom 05.06.2008 (VO-Info 010) formulierten Bedenken vor.

  • Eine weitere Anzeige nach UGB IV (§ 4 des Entwurfes) vor Betriebsaufnahme der Amateurfunkstelle an eine zuständige Landesimmissionsschutzbehörde zu senden, wo doch bereits eine Anzeige nach Telekommunikationsrecht (BEMFV) an die Bundesnetzagentur zu senden ist, sei zusätzlicher Verwaltungsaufwand und doppelte Belastung für die Funkamateure.Die Vertreter des BMU in der öffentlichen Anhörung (u. a. Herr Steinkemper, Projektleiter UGB, Dr. Huthmacher, Frau Meyer zu Reda) sagten eine Lösung dieses Problems zugunsten der Funkamateure zu und gaben an, bereits in Kontakt mit dem zuständigen Bundesministerium für Wirtschaft zu stehen. Ei-ne mögliche automatische elektronische Mitteilung seitens der BNetzA an die zuständige Immissionsschutzbehörde sei bereits thematisiert worden. Wichtig sei aber die Akzeptanz der Länder. Es sei gegebenenfalls möglich, eine Regelung für die Funkamateure auf der Verordnungsebene (§ 5 des Entwurfes) zu finden.
  • Die Vertreter des RTA bemängelten die Begriffsdefinition der "wesentlichen Änderung einer Anlage", für die bereits eine Anzeige erfolgt sei. Sie hoben die im Amateurfunkdienst bestehende, erforderliche und gewünschte Änderungshäufigkeit der Konfiguration von Amateurfunkstellen hervor und die diesbezüglichen Regelungen im AFuG sowie bereits in der Begründung der Bundesregierung zum Gesetzentwurf des AFuG. Beim Amateurfunk als Experimentierfunk müsse es zudem möglich sein, von maximalen Plandaten auszugehen.
    Die RTA-Vertreter rieten zudem zu einer Anpassung der Begriffsbestimmun-gen zwischen UGB und BEMFV.
    Auch diesbezüglich sagten die Vertreter des BMU eine weitere Überprüfung zugunsten des Amateurfunks zu.
  • Die RTA-Vertreter betonten, dass der Amateurfunkdienst kein Problem habe, die international anerkannten ICNIRP-Grenzwerte einzuhalten.
    Die BMU-Vertreter entgegneten, dass das derzeitige Schutzniveau bestehen bleiben soll. Wissenschaftliche Erkenntnisse ergeben keinen Bedarf nach Vorsorgegrenzwerten.

Weitere Themen des UGB IV waren die nichtionisierende Strahlung im Bezug auf die Anwendung am Menschen (Sichtwort Sonnenbank) sowie die Anwendung nichtionisierender Strahlen in der Medizin (Stichwort Röntgenstrahlen).

Im Weiteren wird der RTA Gespräche über die Möglichkeit einfacher Weitergabe der BEMFV-Daten an die Länder im BMWi führen. Darüber hinaus wird in Bezug auf die Änderungshäufigkeit von Antennenanlagen des Amateurfunks noch einmal an das BMU heranzutreten sein. Die Akzeptanz der Länder für die Belange des Amateurfunks wird ebenfalls über das BMU zu suchen sein.

Anlage: editorial_gabriel_ugb.pdf  (Editorial von Bundesminister Sigmar Gabriel in UMWELT 6/2008)

Info 25.06.2008: DARC Internetseite - Vorstandsinfomationen / übertragen - DK8AF