Die Nachweise ortsfester Amateurfunkstellen nach Paragraph 9
der BEMFV (Selbsterklaerung) sind wie folgt zu versenden:
Bereich Mittelfranken:
Bereich Unterfranken:
Bereich Oberfranken:
Bitte senden Sie auch auch eine freiwillige Erklaerung zu Ihrer genannten
BNetzA-Aussenstelle, wenn Sie aufgrund Ihrer Betriebsbedingungen nicht unter
das Nachweisverfahren fallen.